| Finanzierung - kfw, EEG |
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KfW-Programm “Solarstrom erzeugen“
Antragsberechtigt im Programm „Solarstrom erzeugen“ sind Träger von Investitionmaßnahmen in die Errichtung, die Erweiterung oder den Erwerb von kleineren Photovoltaik-Anlagen (z.B. private und gemeinnützige Antragsteller, gewerbliche Antragsteller, Freiberufler, Landwirte), deren Anlagen die Anforderungen des EEG erfüllen. Anlagen mit einem Kreditbedarf von mehr als 50.000 EUR, die gewerblich betrieben werden, können im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert werden. Kommunen und kommunalen Unternehmen steht zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen das KfW-Infrastrukturprogramm zur Verfügung. Das KfW-Umweltprogramm
EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet die Energieversorger zur Abnahme von Solarstrom. Bei einer Inbetriebnahme Ihrer AS Solar PV Anlage als Dachanlage bis 30 kW im Jahr 2009 erhalten Sie für die nächsten 20 Jahre 43,01 Cent pro kWh. Für den Verbrauch von selbst erzeugtem Strom erhalten Sie 25,01 Cent pro kWh von Ihrem Energieversorger. Geht Ihre AS Solar Photovoltaikanlage 2010 in Betrieb sinkt der Vergütungssatz um 8,0 % auf 39,57 Cent pro kWh und im Jahr 2011 um weitere 9 % auf 36 Cent pro kWh. In Abhängigkeit von der deutschen Marktentwicklung kann der Vergütungssatz noch jeweils um einen Prozentpunkt nach oben oder unten angepasst werden.
Eigene Stromversorgung wird vergütet
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