Menu
Startseite
Unternehmen
Photovoltaik
Solarthermie
Pelletsysteme
AS Control
Angebotsservice
Service
Presse
Seminare
Schnellzugriff
Kundenbereich
Übersicht

Leistung aller von AS-Control überwachten PV-Anlagen

12879 kW

www.as-portal.com
Startseite arrow Photovoltaik arrow Finanzierung
Finanzierung - kfw, EEG PDF Drucken

KfW-Programm “Solarstrom erzeugen“

Informationen zu ”Solarstrom erzeugen” und KfW-Umweltprogramm pdf_ger

Antragsberechtigt im Programm „Solarstrom erzeugen“ sind Träger von Investitionmaßnahmen in die Errichtung, die Erweiterung oder den Erwerb von kleineren Photovoltaik-Anlagen (z.B. private und gemeinnützige Antragsteller, gewerbliche Antragsteller, Freiberufler, Landwirte), deren Anlagen die Anforderungen des EEG erfüllen.

Anlagen mit einem Kreditbedarf von mehr als 50.000 EUR, die gewerblich betrieben werden, können im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert werden.

Kommunen und kommunalen Unternehmen steht zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen das KfW-Infrastrukturprogramm zur Verfügung.

Das KfW-Umweltprogramm

  • Langfristige Finanzierung zu einem attraktiven Zinssatz.
  • Das Programm ist mit öffentlichen Fördermitteln kombinierbar.
  • Die Kredite können vorzeitig ganz oder teilweise außerplanmäßig ohne zusätzliche Kosten getilgt werden.

EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet die Energieversorger zur Abnahme von Solarstrom. Bei einer Inbetriebnahme Ihrer AS Solar PV Anlage als Dachanlage bis 30 kW im Jahr 2009 erhalten Sie für die nächsten 20 Jahre 43,01 Cent pro kWh. Für den Verbrauch von selbst erzeugtem Strom erhalten Sie 25,01 Cent pro kWh von Ihrem Energieversorger. Geht Ihre AS Solar Photovoltaikanlage 2010 in Betrieb sinkt der Vergütungssatz um 8,0 % auf 39,57 Cent pro kWh und im Jahr 2011 um weitere 9 % auf 36 Cent pro kWh. In Abhängigkeit von der deutschen Marktentwicklung kann der Vergütungssatz noch jeweils um einen Prozentpunkt nach oben oder unten angepasst werden.

Eigene Stromversorgung wird vergütet
Durch eine Neuregelung des EEG 2009 können sich PV-Anlagenbesitzer, deren Anlagen ab dem 01. Januar 2009 in Betrieb gegangen sind, auf eine Vergütung in Höhe von 25,01 Cent für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom freuen. Eigentümer von Solaranlagen müssen somit keine materielle Benachteiligung fürchten, wenn sie den erzeugten Strom nicht ins öffentliche Netz einspeisen, sondern selbst nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen. Überdies entstehen durch den Eigenverbrauch auch keine steuerlichen Nachteile, denn jener wird umsatzsteuerrechtlich genauso behandelt wie die Einspeisung. Im Gegenteil: Das neue Gesetz begünstigt die dezentrale Nutzung des PV-Stroms angesichts staatlich zugesicherter Zuschüsse für die Erzeugung bzw. den Verbrauch von Solarstrom sowie steigender Strompreise fossiler Energien. Zudem wird auch weiterhin die Pflicht der Stromanbieter zur Abnahme des PV-Stroms von dieser Neureglung nicht berührt.
Die EEG-Clearingstelle teilte ausserdem mit, dass alte PV-Anlagen von der aktuellen Gesetzesänderung der Anlagensplittung nicht betroffen seien und damit unter Bestandsschutz stünden. Für sie gelten auch weiterhin die bisherigen Vergütungssätze. www.eeg-aktuell.de


Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Finanzierungsarten.

Zusätzliche regionale Förderungsmöglichkeiten sind individuell zu erfragen.

 
Sprache
    Deutsch
    English
AS Solar International
AS Solar Europe

www.as-solar.com
www.as-benelux.com
www.as-iberica.com
www.as-france.com
www.as-solar-er.com
www.as-italia.com
www.as-solar-inc.com
www.as-maroc.com
Login

AS Solar GmbH

Fachgroßhandel für Solartechnik und Pelletheizsysteme

Am Tönniesberg 4A
30453 Hannover

Telefon:
+49 511 475578 - 0
Telefax:
+49 511 475578 - 11
E-mail:
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können