EEG 2012 und die neue VDE Anwendungsregel

Auch im kommenden Jahr werden erneut die Regelungen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) angepasst. Im neuen EEG 2012 (§6 Absatz 2) wird die Forderung der Regelbarkeit der Anlagenleistung durch den Netzbetreiber auch auf PV-Anlagen kleiner 100 kWp ausgeweitet.

Bei Anlagen zwischen 30 und 100 kWp muss der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren können (ohne Abrufmöglichkeit für die Ist-Leistung). Auch Anlagen mit einer Leistung unter 30 kWp müssen über dieses vereinfachte Netzmanagement vom Netzbetreiber ferngesteuert werden können. Alternativ kann bei dieser Anlagengröße aber auch die Wirkleistungseinspeisung auf 70 % der Modulnennleistung begrenzt werden.

Statt der Fernsteuermöglichkeit kann der Wechselrichter also softwaretechnisch auf 70 % der Modulleistung gedrosselt werden oder gleich ein "kleinerer" Wechselrichter verbaut werden. Letzteres ist günstiger in der Anschaffung, durch eine hohe Volllaststundenzahl wird die Lebensdauer aber etwas geringer ausfallen. Ein gedrosseltes Gerät hat den Vorteil, dass später eine Fernsteuerung nachgerüstet und die Drosselung wieder aufgehoben werden kann. Doch nur wenige Netzbetreiber haben für eine mögliche Fernsteuerung eine passende Lösung. Die Ertragsverluste durch eine 70 %-Beschränkung bleiben nach Simulationen im einstelligen Prozentbereich (5 - 8 %), wobei der exakte Wert stark von anlagen- und standortspezifischen Faktoren abhängt.

Eine weitere Option ist, die erzeugte Leistung über 70 % der Nennleistung direkt zu verbrauchen oder zwischenzuspeichern. Lesen Sie hierzu auch unsere Berichte über das innovative S10 Hauskraftwerk der Firma E3/DC und über die PV Interface in unserem Newsletter 2011-6.

Ebenfalls bei der Planung zu berücksichtigen ist die ab 1.1.2012 gültige neue VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie). Informationen dazu haben wir auf unserer Photovoltaikseite zusammengestellt: http://www.as-solar.com/de/photovoltaik.html.